Der Countdown zum BFSG läuft – So bereiten Sie sich vor

Der Countdown zum BFSG läuft – So bereiten Sie sich vor

e-BLOG14.01.2025

Der Countdown zum BFSG läuft

So bereiten Sie sich vor

2025 hat bereits begonnen und bis zum Eintritt des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 dauert es nicht mehr lange.

Wen betrifft das Gesetz?

Das (BFSG) betrifft viele Unternehmen: Hersteller, Händler und Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei sind. Ziel ist die diskriminierungsfreie Teilhabe und ein einheitlicher Binnenmarkt in der EU. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und max. 2 Mio. Euro Umsatz), die nur Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.

Worauf Sie nun achten müssen!

Soweit möglich müssen Sie die vier Prinzipien der WCAG 2.1-Richtlinien auf Ihrer Webseite umsetzen:

  • Wahrnehmbarkeit
    Es soll sichergestellt werden, dass Funktionen und Informationen so präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden bemerkt werden können.
  • Bedienbarkeit
    Damit alle mit der Webseite interagieren können, muss diese auch für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein.
  • Verständlichkeit
    Die Inhalte sollten verständlich, die Navigation vorhersehbar und die Benutzeroberfläche so gestaltet sein, dass Eingabefehler vermieden werden.
  • Robustheit
    Die Webseite soll eine hohe Kompatibilität zu Technologien mit der sie gelesen werden kann (z.B. Webbrowser und Screenreader).

Tipp: Nutzen Sie auch Förderprogramme oder lassen Sie sich von Experten beraten, zum Beispiel durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Machen Sie jetzt eine Bestandsaufnahme: Welche Ihrer Produkte oder Dienstleistungen müssen bis zum Juni angepasst werden?

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was kommt auf uns zu?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was kommt auf uns zu?

e-BLOG13.01.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was kommt auf uns zu?

Stellen Sie sich vor, Ihre Produkte und Dienstleistungen wären ohne Ausnahme für wirklich jeden zugänglich. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt uns diesem Ziel einen entscheidenden Schritt näher. Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in der EU für viele Produkte und Dienstleistungen verpflichtend.

Doch was bedeutet das konkret? Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen oder ältere Menschen gleichberechtigt teilhaben zu lassen.

Damit verbunden sind neue Standards, die vor allem digitale und technische Angebote betreffen. Betroffen sind zum Beispiel:

  • Hardware wie Computer, Tablets und Smartphones
  • Selbstbedienungsterminals wie Geld- und Fahrkartenautomaten
  • E-Book-Lesegeräte
  • Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen

In Deutschland leben rund 10,4 Millionen Menschen mit anerkannten Behinderungen – das sind potenzielle Kunden, die von barrierefreien Angeboten profitieren könnten. Das BFSG bietet Unternehmen eine Chance, Inklusion voranzutreiben und neue Zielgruppen zu erreichen. Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, drohen Strafen.

Im nächsten Post schauen wir genauer, wen das Gesetz betrifft und wie Sie sich optimal vorbereiten können.

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Künstliche Intelligenz trifft Leserbindung: Wie Personalisierung Ihren Verlag voranbringt

Künstliche Intelligenz trifft Leserbindung: Wie Personalisierung Ihren Verlag voranbringt

e-BLOG10.01.2025

Künstliche Intelligenz trifft Leserbindung

Wie Personalisierung Ihren Verlag voranbringt

Personalisierung ist kein „nice-to-have“, sondern das A und O, um Leser wirklich zu erreichen. Immerhin zeigen Studien, dass personalisierte Inhalte die Klickrate um 72% erhöhen können und 80% der Konsumenten eher bei Marken kaufen, die personalisierte Erfahrungen bieten (Quelle: Forbes).

Was bedeutet das konkret? Mithilfe der Personalisierung gestalten Sie Inhalte, Produkte oder Services so, dass sie exakt zu den Interessen, Bedürfnissen und Vorlieben Ihrer Zielgruppe passen.

Personalisierung kennen Sie bestimmt aus dem Alltag, zum Beispiel bei:

  • Streaming-Diensten: Empfehlungen, die auf Ihrem bisherigen Seh- oder Hörverhalten basieren (z. B. Netflix, Spotify)
  • Online-Shops: Produkte, die gezielt auf Basis Ihres Kaufverhaltens vorgeschlagen werden (z. B. Amazon meldet, dass 35 % der Verkäufe durch Empfehlungen generiert werden (Quelle: McKinsey)
  • News-Apps: Themen, die auf Ihre Lesehistorie abgestimmt sind

Künstliche Intelligenz (KI) ist dabei der Motor, der Personalisierung auf ein neues Level hebt. Denn KI kann riesige Datenmengen blitzschnell und treffsicher analysieren. So können Sie zur richtigen Zeit und im passenden Format Inhalte anbieten, die Ihre Leser wirklich interessieren.

Warum ist das für Ihren Verlag wichtig?

Ganz einfach: Ihre Leser erwarten heute Relevanz und Individualität. Wussten Sie, dass 70 % der Leser abspringen, wenn Inhalte nicht relevant sind (Quelle: Statista)? Mit personalisierten Empfehlungen, maßgeschneiderten Newslettern oder Content-Angeboten schaffen Sie eine stärkere Bindung und heben sich von der Masse ab.

Das zahlt sich aus: Personalisierung kann die Kundenbindung um bis zu 40 % verbessern und langfristig Ihre Umsätze steigern (Quelle: Gartner). Mit KI haben Sie also die perfekte Technologie an der Hand, um Ihre Leser nachhaltig zu begeistern und langfristig erfolgreich zu sein.

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