e-BLOG13.01.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was kommt auf uns zu?

Stellen Sie sich vor, Ihre Produkte und Dienstleistungen wären ohne Ausnahme für wirklich jeden zugänglich. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt uns diesem Ziel einen entscheidenden Schritt näher. Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in der EU für viele Produkte und Dienstleistungen verpflichtend.

Doch was bedeutet das konkret? Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen oder ältere Menschen gleichberechtigt teilhaben zu lassen.

Damit verbunden sind neue Standards, die vor allem digitale und technische Angebote betreffen. Betroffen sind zum Beispiel:

  • Hardware wie Computer, Tablets und Smartphones
  • Selbstbedienungsterminals wie Geld- und Fahrkartenautomaten
  • E-Book-Lesegeräte
  • Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen

In Deutschland leben rund 10,4 Millionen Menschen mit anerkannten Behinderungen – das sind potenzielle Kunden, die von barrierefreien Angeboten profitieren könnten. Das BFSG bietet Unternehmen eine Chance, Inklusion voranzutreiben und neue Zielgruppen zu erreichen. Unternehmen, die nicht rechtzeitig handeln, drohen Strafen.

Im nächsten Post schauen wir genauer, wen das Gesetz betrifft und wie Sie sich optimal vorbereiten können.

Reel: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was kommt auf uns zu?

Bleiben Sie mit uns in Verbindung

Folgen Sie uns auf unseren sozialen Kanälen, um über aktuelle Projekte, Innovationen und digitale Trends informiert zu bleiben.

Weitere Artikel von unserem e-BLOG