e-BLOG14.01.2025

Der Countdown zum BFSG läuft

So bereiten Sie sich vor

2025 hat bereits begonnen und bis zum Eintritt des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 dauert es nicht mehr lange.

Wen betrifft das Gesetz?

Das (BFSG) betrifft viele Unternehmen: Hersteller, Händler und Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei sind. Ziel ist die diskriminierungsfreie Teilhabe und ein einheitlicher Binnenmarkt in der EU. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und max. 2 Mio. Euro Umsatz), die nur Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.

Worauf Sie nun achten müssen!

Soweit möglich müssen Sie die vier Prinzipien der WCAG 2.1-Richtlinien auf Ihrer Webseite umsetzen:

  • Wahrnehmbarkeit
    Es soll sichergestellt werden, dass Funktionen und Informationen so präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden bemerkt werden können.
  • Bedienbarkeit
    Damit alle mit der Webseite interagieren können, muss diese auch für Menschen mit Behinderungen bedienbar sein.
  • Verständlichkeit
    Die Inhalte sollten verständlich, die Navigation vorhersehbar und die Benutzeroberfläche so gestaltet sein, dass Eingabefehler vermieden werden.
  • Robustheit
    Die Webseite soll eine hohe Kompatibilität zu Technologien mit der sie gelesen werden kann (z.B. Webbrowser und Screenreader).

Tipp: Nutzen Sie auch Förderprogramme oder lassen Sie sich von Experten beraten, zum Beispiel durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Machen Sie jetzt eine Bestandsaufnahme: Welche Ihrer Produkte oder Dienstleistungen müssen bis zum Juni angepasst werden?

Reel: Der Countdown zum BFSG läuft – So bereiten Sie sich vor

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